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Serfaus-Fiss-Ladis.
VERKEHRSBERUHIGUNG
Seit 1990 gilt in Fiss das Nachtfahrverbot. Von 23.00 bis 06.00 Uhr heißt es im Bergdorf daher: Motor abstellen. Ausgenommen sind lediglich Gäste, die an- oder abreisen und Bewohner, die in den Ort fahren oder ihn verlassen möchten.
Urlauber, die ihre Unterkunft in den Ortsteilen Fisser Höfe oder Telfes Höfe gebucht haben, dürfen auch zu den Nachtzeiten das Auto verwenden, zum Beispiel nach einer Abendveranstaltung. Im Winter gibt es in Fiss zusätzlich eine Fußgängerzone, die einen gemütlichen Spaziergang durch das Dorf erlaubt.